Bilder fürs Relaunch 2023 - #RLNCH_XXIII

Zeitarbeit

Flexible Arbeitsmodelle erfordern spezialisiertes Know-how: Die VBG steht Zeitarbeitsunternehmen mit umfassenden Informationen zur arbeitsschutzgerechten Gestaltung der Unternehmensorganisation und des Überlassungsprozesses zur Seite.

Informationen und Praxishilfen für Zeitarbeitsunternehmen

In der Zeitarbeit stehen Sie beim Thema Sicherheit und Gesundheit vor denselben Herausforderungen, wie jedes andere Unternehmen. Für den Einsatz in verschiedenen Bereichen müssen Sie jedoch flexibel bleiben. Wir bieten Ihnen Tipps, Hinweise und Unterlagen, wie Sie Gefährdungen beurteilen, Mitarbeitende für den Einsatz unterweisen und die Überlassung strukturiert unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzaspekte gestalten. Profitieren Sie außerdem von unserem Prämienverfahren für Zeitarbeit.

Report Zeitarbeit: Unfallzahlen sinken

Mockup Report Zeitarbeit März 2024

Der neue Report Zeitarbeit der VBG ist da – mit jeder Menge spannender Zahlen und Fakten rund um die mit 1,7 Millionen Versicherten größte Einzelbranche der VBG. Ein zentrales Ergebnis: In der Branche kommt es immer seltener zu Unfällen.

Gefährdungsbeurteilung

Mit ihrem vielfältigen Beratungs- und Informationsangebot unterstützt Sie die VBG bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen.

  • Gefährdungsbeurteilung – Teil einer guten Präventionskultur

    Gefährdungsbeurteilung allgemein

    Etablieren Sie eine Kultur der Prävention und fördern Sie die Kompetenz der Arbeitsschutzexperten in Ihrem Hause mit Tipps für eine nachhaltige Gefährdungsbeurteilung. Eine Hilfe dazu liefert die Software GEDOKU mit den branchenspezifischen Gefährdungskatalogen.

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    Gefährdungsbeurteilung in der Zeitarbeit

    Beurteilung der Arbeitsbedingungen für die internen Beschäftigten eines Zeitarbeitsunternehmens

    Gefährdungsbeurteilung für die Beschäftigten in den Einsatzbetrieben

    Arbeitsplatzbesichtigung als kontinuierlich durchzuführende Aufgabe innerhalb des Überlassungsprozesses

ZeBRA – Zeitarbeits-Fragebogen zu psychischer Belastung

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Zeitarbeitnehmende werden für wechselnde Tätigkeiten in Einsatzunternehmen überlassen. Durch diesen Überlassungsprozess selbst entstehen auch spezifische psychische Belastungen. Mit dem ZeBRA-Fragebogen können Sie psychische Belastungen in der Überlassung erfassen und beurteilen.

Unterweisung

Beschäftigte müssen mindestens ein Mal im Jahr unterwiesen werden. Werden neue Gefährdungen erkannt, müssen Sie als Verantwortliche oder Verantwortlicher Maßnahmen ableiten, diese umsetzen und anlassbezogene Unterweisung zu den getroffenen Maßnahmen durchführen.

  • Unterweisungen – Mehr als Belehren und Anweisen

    Richtig Unterweisen

    Reibungslose Arbeitsabläufe garantieren sicheres und gesundes Arbeiten. Nutzen Sie die praktischen Arbeitshilfen der VBG für Ihre Unterweisung, damit Ihre Arbeitskräfte sensibilisiert sind und wissen, worauf sie achten müssen.

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    Beschäftigte in der Zeitarbeit unterweisen

    Grundunterweisung und tätigkeitsbezogene Unterweisung durch das Zeitarbeitsunternehmen

    Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen im Einsatzbetrieb

    Wie Sie mit Fragebögen und Online-Tools speziell auf Zeitarbeit zugeschnitten arbeiten

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Das Prämienverfahren der VBG

  • Prävention zahlt sich aus!

    Sie tun mehr als gesetzlich verlangt, um Unfälle Ihrer Beschäftigten im Einsatz zu vermeiden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen? Dann belohnen wir Ihr Engagement. Mit den Prämien der VBG.

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    Prämienverfahren für Zeitarbeitsunternehmen

    Investieren Sie in Sicherheit. Festgelegte Arbeitsschutzmaßnahmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen, werden honoriert.

    Schutzausrüstung, Arbeitsschutz mit System, digitale Tools – wir unterstützen Sie bei den Investitionen.

    Registrieren, Konto einrichten und Prämienantrag stellen – das Verfahren Schritt für Schritt erklärt.

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Unsere Seminare zur Branche 

Mit uns wirklich was bewirken.

Zur Seminarübersicht
Zeitarbeitsbeschäftigte in den Einsatz bringen, Nebentätigkeiten geklärt?
Seminarform
Online
Dauer
1 Tag
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Disposition Zeitarbeit - sicher, gesund, erfolgreich: Arbeitsschutz für Personalentscheidungsträger (Teil B)
Seminarform
Präsenz
Dauer
3 Tage
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Zeitarbeitsbeschäftigte an Maschinen sicher einsetzen
Seminarform
Dauer
1 Tag
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Leitfaden: Die Arbeitsorganisation in Zeitarbeitsunternehmen gestalten

Qualität, Sicherheit und Gesundheit sind wesentliche Erfolgskriterien in der Zeitarbeit. Die Praxis zeigt, dass erfolgreiche Leistungen das Ergebnis vorausschauend und vorsorgend gestalteter Arbeit sind. Dafür müssen Ressourcen effektiv genutzt werden.

Unser Leitfaden bietet Unternehmerinnen, Unternehmern sowie Personalentscheidungsträgern und -trägerinnen wertvolle Informationen für eine gesundheitsgerechte und sichere Betriebsführung – sowohl im Zeitarbeitsunternehmen als auch im Überlassungsprozess. Ergänzend enthält der Leitfaden praktische Hilfsmittel, wie Muster für Auftragsannahmen oder Arbeitsplatzbesichtigungen, die Ihnen die präventive Gestaltung Ihrer Betriebsabläufe erleichtern.

An dem Leitfaden haben der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. - BAP, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen -iGZ - * und der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. -VDSI – sowie weitere Fachleute mitgearbeitet.

  • BAP und iGZ sind zum 01.12.2023 zum Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) verschmolzen und vertreten nunmehr gemeinsam Interessen der Personaldienstleister

Formulare für den Überlassungsprozess

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Formulare für den Überlassungsprozess

Unternehmerinnen und Unternehmer sowohl der Zeitarbeitsunternehmen als auch der Einsatzbetriebe tragen gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Daher ist es entscheidend, dass sie eng zusammenarbeiten und sich regelmäßig abstimmen. Die Formulare unterstützen Sie bei der Steuerung und Dokumentation des Überlassungsprozesses. Hier erfassen Sie die Stammdaten der Arbeitsplätze, auf die Sie in der Überlassung immer wieder zurückgreifen können.
 

Formulare in zwei Versionen

Die Formulare finden Sie hier in zwei Versionen, jeweils als PDF-Datei und als docx-Datei. Die PDF-Formulare sind interaktiv. Sie sind beschreibbar und das Layout wird immer exakt abgebildet, unabhängig davon, unter welchem Programm sie geöffnet werden. Die Formulare als docx-Datei sind individuell veränderbar. Sie können die Texte an Ihre Unternehmensverhältnisse anpassen, Ihr Firmen-Logo einfügen oder die Inhalte in Ihre Datenbanken übernehmen. Die Formular-Felder können beliebig erweitert werden, falls längere Texte einzutragen sind. Felder oder Texte, die nicht gebraucht werden, können gelöscht oder geändert werden.

Formulare zum Download

  • Alle Formulare in einer Datei

    Hier finden Sie alle Formulare verbunden in einer Datei. Dadurch verringert sich der Aufwand der Datenerfassung, denn Daten, die in einem Formular eingetragen werden, stehen in den weiteren Formularen direkt zur Verfügung.

  • Branchenregel Zeitarbeit – Arbeitsschutz konkret für Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen

    Die DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und viele verbindliche gesetzliche Regelungen beim Einsatz von Zeitarbeit konkret anzuwenden. Dabei müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht aus der Zeitarbeit kommen, denn die Regel richtet sich sowohl an die Betriebe, die Zeitarbeit einsetzen als auch an Zeitarbeitsunternehmen.


    Die vielfältigen Anforderungen des modernen Arbeitsschutzes werden eindeutig den Akteuren „Einsatzbetrieb“ und „Zeitarbeitsunternehmen“ zugeordnet, konkretisiert und Anregungen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis gegeben. Wer dabei was zu berücksichtigen hat, wird in den Kapiteln „Einsatzbedingungen klären und miteinander abstimmen“, „Beschäftigte auf den Einsatz vorbereiten“, „Beschäftigte unterweisen“ und „Einsätze von Beschäftigten durchführen“ beschrieben. Hier finden sich Hinweise zu Themen wie Qualifikationsanforderungen, interner Informationsfluss, Kommunikation zwischen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen, Beurteilung der Arbeitsbedingungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, persönliche Schutzausrüstung und vieles mehr; immer betrachtet aus der Sicht der Einsatzbetriebe und der Zeitarbeitsunternehmen.

  • Interne Bedarfsermittlung für Einsatzbetriebe

    Dieses Formular für Einsatzbetriebe verbessert den Informationsfluss von der anfordernden Stelle im Betrieb (z.B. Produktion) zur bestellenden Stelle im Betrieb (z.B. Einkauf).

  • Auftragsannahme für Zeitarbeitsunternehmen

    Der Einsatzbetrieb soll die Beschäftigten erhalten, die er benötigt. Als Zeitarbeitsunternehmen nutzen Sie dazu die Informationen, die Sie vom Einsatzbetrieb erhalten und erfassen die auftragsbezogenen Daten mit diesem Formular. So kann bei Folgeaufträgen auf die vorliegenden Daten, die gegebenenfalls durch die Arbeitsplatzbesichtigung angepasst wurden, zurückgegriffen werden.

  • Arbeitsplatzbesichtigung für Zeitarbeitsunternehmen

    Für die Sicherheit der Zeitarbeitskräfte ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Diese wird sowohl vom Einsatzbetrieb als auch vom Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt und dient als Fundament für koordinierte Schutzmaßnahmen.

    Das spezielle Formular kommt sowohl bei der Erstbesichtigung des Arbeitsplatzes als auch bei Folgebesichtigungen zum Einsatz. Es erleichtert Zeitarbeitsunternehmen die lückenlose Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Einige Daten können direkt aus der Auftragsannahme übernommen werden.

  • Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung

    Formular für Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetriebe:

    Für einen erfolgreichen und sicheren Einsatz von Zeitarbeitskräften ist eine enge Koordination zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Einsatzbetrieb unerlässlich. Diese Abstimmung mündet in einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der eine spezielle Arbeitsschutzvereinbarung enthält.

    Durch den Vertrag wird sichergestellt, dass beide Parteien ihre jeweiligen Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit klar verstehen und umsetzen. Alle relevanten Aspekte des Arbeitsschutzes werden dabei auftragsbezogen festgelegt.

  • Arbeitsschutzvereinbarung

    Die Arbeitsschutzvereinbarung als einzelnes Dokument, um damit Ihren eigenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu ergänzen.

  • Einsatzinformation für die Beschäftigten

    Formular für Zeitarbeitsunternehmen:

    Vor jedem Einsatz führen Sie im Zeitarbeitsunternehmen ein Gespräch mit den Zeitarbeitsbeschäftigten, in dem der geplante Einsatz genau beschrieben wird. Die Ergebnisse der Einsatzbesprechung werden auf diesem Formular dokumentiert und den Beschäftigten ausgehändigt.

  • Beschäftigten-Selbstcheck für Zeitarbeitsunternehmen

    Falls eine Arbeitsplatzbesichtigung nicht machbar ist, füllt das Zeitarbeitsunternehmen den Beschäftigten-Selbstcheck aus. Dies geschieht auf Grundlage der Informationen, die vom Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Qualifizierte Zeitarbeitskräfte vergleichen die tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort mit den vorgegebenen Anforderungen. Diese Erkenntnisse werden an das Zeitarbeitsunternehmen weitergeleitet. Auf Basis des Selbstchecks können dann zusätzliche, notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb eingeleitet werden.

  • Kurz-Check Zeitarbeit für Einsatzunternehmen

    Mit wertvollen Tipps und Praxishilfen bereiten Sie den erfolgreichen Einsatz von Zeitarbeitskräften in Ihrem Unternehmen vor. Informieren Sie sich über die Verantwortlichkeiten Ihrer Führungskräfte und Mitarbeitenden und nutzen Sie unsere Tools – von der internen Bedarfsermittlung bis hin zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung.

Absturzunfälle vermeiden

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Jedes Jahr ereignen sich in der Zeitarbeit rund 1.500 meldepflichtige Absturzunfälle. Wie andere Unternehmerinnen und Unternehmer solche Unfälle aktiv vermieden haben und wie Sie in Ihrem Unternehmen vorbeugen können - Tipps und Ideen aus der Praxis helfen Ihnen weiter.

Werkverträge: Verantwortlichkeiten, Auftragsvergabe und gesetzliche Regelungen

In der heutigen Wirtschaftswelt, wo Unternehmen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, gewinnt der Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen zunehmend an Bedeutung. Ob Wartungsarbeiten, Reinigungsdienste oder Logistikaufgaben – die Zusammenarbeit mit Werk- und Dienstvertragsnehmern ist vielfältig. Dabei treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihrer jeweiligen Organisation aufeinander und müssen sich detailliert abstimmen, um sichere Abläufe für alle Beschäftigten zu erreichen.

Unsere DGUV Informationsschrift bietet sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern wertvolle Hilfsmittel und Wege, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und die Anforderungen des Arbeitsschutzrechts zu erfüllen. Die Broschüre deckt dabei wichtige Informationen zu Werkverträgen und Dienstverträgen ab.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Zeitarbeit

  • Wer ist im Einsatzbetrieb der/die Weisungsbefugte für die Zeitarbeitsbeschäftigtenkräfte?

    Im Einsatzbetrieb ist der/die zuständige Verantwortliche – zum Beispiel Meister/Meisterin – weisungsbefugt wie bei der Stammbelegschaft.

  • Wer veranlasst und bezahlt die arbeitsmedizinische Vorsorge?

    Wer die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst, ist zwischen dem Einsatzbetrieb und dem Zeitarbeitsunternehmen zu vereinbaren und in der Arbeitsschutzvereinbarung zu regeln.
    Aufgrund der betrieblichen Kenntnisse des Betriebsarztes/der Betriebsärztin des Einsatzbetriebes sollte dieser/ diese vorrangig die Vorsorge durchführen, die im engen Zusammenhang mit der Tätigkeit im Einsatzbetrieb steht.

  • Wer stellt und bezahlt die persönliche Schutzausrüstung?

    Wer persönliche Schutzausrüstung stellt und bezahlt, ist zwischen dem Einsatzbetrieb und dem Zeitarbeitsunternehmen zu vereinbaren und in der Arbeitsschutzvereinbarung zu regeln.

  • Wer ist für die Unterweisung zuständig?

    Die allgemeine Unterweisung wird durch das Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt. Die arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen führen Sie in Ihrem Unternehmen vor Beginn der Tätigkeiten durch.

  • Wo sind Zeitarbeitsbeschäftigte gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen versichert?

    Die Zeitarbeitsbeschäftigten sind bei der Berufsgenossenschaft des Zeitarbeitsunternehmens – in der Regel die VBG – versichert.

  • Wer bezahlt Sachschäden, die Zeitarbeitskräfte verursachen?

    Zeitarbeitskräfte arbeiten auf Weisung des Einsatzbetriebes, daher haftet der Einsatzbetrieb für Sachschäden der Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitnehmerinnen wie für Sachschäden der eigenen Beschäftigten.

  • Wie ändern sich die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes /der Betriebsärztin im Einsatzbetrieb bei zusätzlichem Einsatz von Zeitarbeit?

    Zeitarbeitskräfte unterliegen der sicherheitstechnischen und der betriebsärztlichen Betreuung im Einsatzbetrieb wie die Stammbelegschaft. Dementsprechend erhöhen sich die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten/Betriebsärztinnen. Gegebenenfalls ergeben sich auch zusätzliche Aufgaben für die betriebsspezifische Betreuung.

  • Wem sind Unfälle von Zeitarbeitsbeschäftigten zu melden?

    Über Unfälle von Zeitarbeitsbeschäftigten im Einsatzbetrieb informiert der Einsatzbetrieb umgehend das Zeitarbeitsunternehmen und meldet Unfälle auch seiner Berufsgenossenschaft. Das Zeitarbeitsunternehmen erstattet die erforderlichen Unfallanzeigen an seinen Unfallversicherungsträger – in der Regel an die VBG.

Branchenregel Zeitarbeit – Arbeitsschutz konkret für Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen