Arbeits- und Wegeunfälle: Was Sie wissen müssen

Unfälle passieren oft, wenn man sie am wenigsten erwartet. Doch was ist in der Gesetzlichen Unfallversicherung eigentlich versichert und was nicht? 

Grundsätzliches über Arbeits- und Wegeunfälle

Nicht immer ist Unternehmenden und deren Beschäftigten klar, ob es sich bei einem Unfall um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung handelt oder nicht. Hier ein Überblick: 

Arbeitsunfälle: 

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Sie als Beschäftigter oder freiwillig Versicherter bei der Ausübung Ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch:

  • Unfälle auf Dienstfahrten
  • Unfälle beim Betriebssport
  • Unfälle bei vom Unternehmen veranstalteten Betriebsfeiern und Ausflügen

Wichtig ist, dass die Tätigkeit dem Unternehmen dient und nicht privaten Zwecken.

Wegeunfälle: 

Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück passieren. In der Regel beginnt dieser mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsstätte. Der Versicherungsschutz gilt bei notwendigen Umwegen:

  • um z.B. Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
  • Bei Fahrgemeinschaften
  • Bei Umleitungen (z.B. durch Baustellen)
  • Wenn der Arbeitsplatz schneller über einen längeren Weg erreicht werden kann

Hinweis: Bei Unterbrechungen (z.B. Einkauf), Umwegen aus privaten Gründen und (in der Regel) bei Abwegen, die nicht in Richtung Wohnung oder Arbeitsstätte führen, besteht kein Versicherungsschutz! Gleiches gilt, wenn der direkte Weg aus privaten Gründen länger als zwei Stunden unterbrochen wird.

Homeoffice: 

Im Homeoffice sind alle Tätigkeiten versichert, die mit der Handlungstendenz ausgeübt werden, dem Unternehmen zu dienen bzw. die betrieblichen Aufgaben zu erfüllen. Ob dies so ist, bestimmt sich nach der sog. objektivierten Handlungstendenz, also danach, ob die versicherte Person eine dem Beschäftigungsverhältnis / dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird.

Nicht versichert sind Wege im Homeoffice mit der Handlungstendenz, eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, zum Beispiel der Weg zur Annahme eines privaten Pakets. Wege zur Nahrungsaufnahme oder zur Toilette sind hingegen versichert, genau wie auf der Unternehmensstätte.

Wege zum Kindergarten und zurück im Homeoffice

Unmittelbare Wege zu und von der Kinderbetreuung stehen auch dann unter Versicherungsschutz, wenn die berufliche Tätigkeit im Homeoffice ausgeübt wird.

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